Was nach dem Anfang eines schönen Märchens klingt, wird für Webseitenbetreiber und Marketeers zum Albtraum. Denn der Europäische Gerichtshof will den Cookies einen Riegel vorschieben.
Um was geht es?
Technisch geht es eigentlich nur um simple, winzige Textdateien, die Webseiten auf den Festplatten ihrer Besucher speichern. Diese Dateien erfassen dabei manchmal ganz einfach nur den Zeitpunkt unserer Anwesenheit – wichtig für Logins oder Warenkörbe. Manchmal sind sie aber auch ein „digitaler Fußabdruck“ für Drittanbieter wie Google oder Facebook. Beiläufig oder absichtlich gesetzt wegen:
- Tracking (Google Analytics, Facebook Pixel)
- Videos (YouTube, Vimeo)
- Geografische Karten (Google Maps, Bing Maps)
- Social Sharing (Facebook, Twitter)
- and so on
Und was will der EuGH nun?
Beim Speichern von technisch notwendigen Cookies (allein für den Seitenbetreiber) ist alles in Butter. Diese dürfen beim Seitenbesucher weiterhin in Form eines Cookies gespeichert werden. Was allerdings seit Oktober 2019 nicht mehr ohne Weiteres angewandt werden darf, sind Cookies die für alles darüber hinaus gespeichert werden. Insbesondere wenn diese Cookies nicht vom Seitenbetreiber selbst, sondern von einem Drittanbieter (oder gar aus dem EU-Ausland) stammen

Meine Cookies sollen was?
Im Grunde ist es wie bei allem anderen in Datenschutz, man muss den Verbraucher bzw. Seitenbesucher weiterhin über alle Arten der Erfassung persönlicher Daten in Kenntnis setzen. Darüber hinaus bedarf es aber nun auch einer aktiven Einwilligung von Seiten des Besuchers. Es genügt nun kein einfacher „OK“-Button mehr.
Es muss eine Abfrage erfolgen, die den Nutzer beim Besuch der Seite direkt über das Speichern von Cookies in Kenntnis setzt und dabei aktiv um Erlaubnis bittet. Erst wenn der Besucher diese gegeben hat, so darf das erste Cookie auf der Festplatte seines Computers landen. Sollte der Nutzer widersprechen, so dürfen während des gesamten Webseitenbesuchs keinerlei Cookies gesetzt werden. Außer natürlich die für die Funktion der Webseite „technisch notwendigen“ Cookies.
Welche Cookies auf der eigenen (oder fremden) Websites überhaupt gesetzt werden, findet man entweder selbst über den eigenen Browser heraus, oder z.B. über kostenlose Tools wie Cookie-Checker.
Wie setze ich das um?
Wie, wo, was… kann ich das selbst umsetzen? Im Grunde ja. Es gibt viele Anbieter, die das ganze Prozedere automatisieren. Das heißt, sie scannen die Webseite (und alle Unterseiten!) nach vorhandenen Cookies und setzen diesen anschließend einen Riegel vor bzw. deaktivieren diese. Da dieser Vorgang ständig wiederholt werden muss (schließlich ändern sich die Inhalte der Webseite ja auch), verlangen die meisten Anbieter dafür je nach Webseitengröße 10-50 $.
Es gibt aber auch Anbieter die nur ein Grundgerüst für das Bestätigen/Abweisen von Cookies zur Verfügung stellen. Dies ist dann zwar meist kostenlos, aber mit einer einfachen Installation ist es dann nicht getan. Diesen Tools muss dann nämlich noch manuell beigebracht werden, welche Cookies die Webseite enthält, bzw. welche bis zur Bestätigung durch den Besucher abgefangen werden müssen. Folgend eine Übersicht verschiedener Anbieter – ohne Werbehintergrund! 🙂 :
Unser Senf dazu
Bei Fragen oder gar zur Umsetzung könnt ihr uns gerne kontaktieren. Wir setzen die rechtlich notwendig gewordene Cookie-Abfrage gerne für euch um. 🙂
Lieber EuGH,
der durch euer Urteil anstehende Aufwand ist für Webseitenbetreiber nicht unerheblich – gerade für kleine Einzelhändler oder Vereine. Außerdem gehen für diese wichtige Analyse-Daten nach dem Blockieren von Cookies verloren. Ohne die Daten erfährt kein Shop-Betreiber, Blogger oder Marketeer mehr, für was sich seine Seitenbesucher eigentlich interessieren.
Wäre es nicht schlauer gewesen, die Browserhersteller darum zu bitten, ihre Nutzer auf die Cookie-Blockierfunktion hinzuweisen? Die hat nämlich jeder Browser ganz kostenfrei seit Anbeginn aller Cookies mit an Bord.
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